Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.09.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15   

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https://dejure.org/2015,63585
OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15 (https://dejure.org/2015,63585)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.2015 - 14 U 960/15 (https://dejure.org/2015,63585)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 14 U 960/15 (https://dejure.org/2015,63585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine zwingende Hemmung der Verjährung durch die Stellung eines Güteantrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 373/14

    Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens: Inhaltliche

    Auszug aus OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15
    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des III. und des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hemmt die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung, wenn die formalen Anforderungen der jeweiligen Verfahrensordnung erfüllt sind und der Güteantrag darüber hinaus für den Schuldner erkennen lässt, welcher Anspuch gegen ihn geltend gemacht werden soll (vgl. BGH vom 20.8.2015, Az. III ZR 373/14, Tz. 15 ff m. w. N. = NJW 2015, 3297/3298, BGH, Urt. vom 28.10.2015, VI ZR 405/14, Tz. 13 ff).

    Verlangt wird u. a. eine Angabe des ungefähren Beratungszeitraums und des Hergangs des Beratungsgespräches sowie eine grobe Umschreibung des angestrebten Verfahrensziels (BGH vom 20.8.2015, a. a. O.).

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15
    Abgestellt wurde bei der Frage der ausreichenden Individualisierung u. a. in dem Beschluss des BGH vom 21.10.2014, Az. XI ZB 12/12, darauf, ob dem Gegner auch ohne die Nennung von Einzelheiten die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will (a. a. O. Tz. 146 zitiert nach Juris), was bei dem verfahrensgegenständlichen Güteantrag nicht der Fall ist.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15
    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in den von der Klagepartei zitierten Entscheidungen, z. B. I ZR 295/00 oder VIII ZR 127/03, nur sehr maßvolle Anforderungen an den Sachvortrag zur Individualisierung einer bezifferten Klageforderung gestellt hat.
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 127/03

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagegrundes

    Auszug aus OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15
    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in den von der Klagepartei zitierten Entscheidungen, z. B. I ZR 295/00 oder VIII ZR 127/03, nur sehr maßvolle Anforderungen an den Sachvortrag zur Individualisierung einer bezifferten Klageforderung gestellt hat.
  • LG Kempten, 05.11.2014 - 22 O 1064/13

    Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG München, 08.12.2015 - 14 U 960/15
    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 04.02.2015, Aktenzeichen 13 O 1060/13, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
  • BGH, 29.09.2016 - III ZR 29/16

    Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 14. Zivilsenat - vom 8. Dezember 2015 - 14 U 960/15 - wird zurückgewiesen, weil ein Revisionszulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65341
OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15 (https://dejure.org/2015,65341)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2015 - 14 U 960/15 (https://dejure.org/2015,65341)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2015 - 14 U 960/15 (https://dejure.org/2015,65341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Keine Hemmung der Verjährung durch einen nicht ausreichend individualisierten Güteantrag im Bereich der Anlageberatung

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Kempten, 04.02.2015 - 22 O 1064/13

    Keine schadensersatzrelevante Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 04.02.2015, Az. 22 O 1064/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

    Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 4.2.2015 -22 O 1064/13 aufgehoben.

    Auf die Berufung der Kläger wird das Versäumnisurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 5.11.2014 - 22 O 1064/13 aufgehoben sowie das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 4.2.2015 - 22 O 1064/13 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 02.12.2014 - XI ZB 17/13

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens während eines

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15
    Daran hat sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.12.2014, Az. XI ZB 17/13, auch nach der Gesetzesänderung des KapMuG zum 1.11.2012 nichts geändert.
  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 358/14

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines Güteverfahrens bei

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall in einem Beschluss vom 13.8.2015, Az. III ZR 358/14, ausgeführt, dass es offen bleiben könne, ob mit der Angabe eines Zeichnungsdatums dem Erfordernis der Bezeichnung des (ungefähren) Beratungszeitraums genügt wäre, da jedenfalls Angaben erforderlich seien, die es der Beklagten und der Gütestelle ermöglichten, den Umfang der verfolgten Forderung zumindest der Größenordnung nach einzuschätzen.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15
    Der Bundesgerichtshof hat am 18.6.2015 u. a. im Verfahren III ZR 198/14 entschieden, dass ein Güteantrag die Verjährung nur hemmen kann, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend individualisiert wurde.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 189/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - 14 U 960/15
    Die Klagepartei erwiderte darauf, die Frage der Verjährung sei auch nach den Entscheidungen des BGH vom 18.6.2015, Az. III ZR 189/14 u. a., weiterhin streitig, zumal dort andere Güteanträge anderer Klägervertreter mit einer anderen Gütestelle und Güteordnung zugrunde gelegen hätten.
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